Transparente Verwaltung
Transparente Verwaltung (gesetzesvertretetendes Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013)
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 wurde der Grundsatz der Transparenz, verstanden als „uneingeschränkter Zugang“ zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung, festgelegt. Ziel dieser Vorschrift ist es, den Bürgern eine umfassende Kontrolle über die Arbeit der Institutionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu ermöglichen.
Insbesondere soll die Veröffentlichung der Daten in diesem Abschnitt die Beteiligung der Bürger für folgende Zwecke fördern:
- Sicherstellung der Kenntnis der erbrachten Dienstleistungen, ihrer quantitativen und qualitativen Merkmale sowie der Art und Weise ihrer Erbringung;
- Verhinderung von Korruption und Förderung der Integrität;
- Unterwerfung jeder Phase des Leistungsmanagementzyklus einer umfassenden Kontrolle, um dessen Verbesserung zu ermöglichen.
In diesem Abschnitt werden die Daten, Informationen und Dokumente veröffentlicht, die das Staatsarchiv von Bozen gemäß den Artikeln 9 und 10 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 betreffen, gemäß den Vorgaben des Dreijahresplans zur Korruptionsprävention und Transparenz des Kulturministeriums.



