Die abschließende Prüfung besteht aus der durch dem Lehrenden verfassten originellen Arbeit in einem der unterrichteten Fächer, vorbehaltlich der Zustimmung des betreuenden Dozenten. Die Arbeit wird vor einer Kommission, die aus vier Mitgliedern und dem betreuenden Dozenten besteht. Die Kommission kann für die Abschlussprüfung bis zu maximal 10 zusätzliche Punkte gegenüber dem Durchschnitt der in den Leistungsprüfungen erzielten Noten vergeben. Die Abschlussprüfungen finden in zwei jährlichen Sitzungen nach Abschluss der Leistungsprüfungen statt und werden vom Direktor nach Anhörung des didaktischen Rats festgelegt.
Die Abschlussnote wird in 150 Punkten ausgedrückt, wobei die Mindestpunktzahl für den Erhalt des Diploms 90 Punkte beträgt, unter Berücksichtigung des Durchschnitts der in den Prüfungen erzielten Noten und der in der Abschlussprüfung erzielten Punkte. Die Prüfungskommission kann dem Kandidaten, der 150 von 150 Punkten erreicht hat, die Auszeichnung „cum laude” verleihen.
Den Schülern des Lehrgangs, welche die abschließende Prüfung absolviert haben, wird von der Schule nicht nur das Diplom, sondern auch eine Bescheinigung, die die Abschlussnote und die Noten der einzelnen Prüfungen mit Angabe der entsprechenden Module und der jeweiligen Credits enthält, verliehen.



